Häufig gestellte Fragen zum Führerausweis auf Probe
Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen. Wer bereits den unbefristeten Führerausweis der Kat. B besitzt und den Führerausweis der Kat. A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kat. A unbefristet (keine Probezeit); dasselbe gilt umgekehrt.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre.
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
Die Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Weiterbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Wo kann ich die Weiterbildung in Graubünden absolvieren?
Im Driving Graubünden Fahrsicherheitszentrum in Cazis.
Telefonische Anmeldung : 081 630 10 10 oder mit Formular
Was macht man am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Zudem erkennst und erlebst Du auf einem Übungsplatz, warum Du nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten solltest und wie Du diese vermeiden kannst.
Was macht man am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvierst Du eine „Feedbackfahrt“. Die jeweils mitfahrenden andern Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Deinem Fahrstil. Ergänzend vertiefst Du die Kenntnisse über eine umweltschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Du in der ersten Ausbildungsphase erworben hast.
Was passiert, wenn die Weiterbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Dazu ist eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen, beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage, nötig. Wer die Weiterbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen neuen Lern-fahrausweis einreichen.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Ein neuer Führerausweis mit der neuen Probezeit muss ausgestellt werden. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet in diesem Fall ein Jahr nach Ablauf der Massnahme. Begeht der Inhaber des Führerausweises während der Probezeit eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Ausweis definitiv. Die Annullierung betrifft alle Kategorien. Wenn der Ausweisinhaber Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Kategorien F, G und M keine Widerhandlung begeht, stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis für diese Kategorien aus.
Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.
(Stand Dezember 2005; Änderungen vorbehalten) |